Ingenieurbüro Stade

Zahn der Zeit

Sie planen ein neues Gebäude oder möchten ein bestehendes umfangreich sanieren? Wir erstellen Ihnen die benötigten Nachweise und unterstützen Sie gern frühzeitig während der Planungsphase.

Für den Nachweis des Wärmeschutzes und zur Energieeinsparung sind Berechnungen zur Einhaltung der Anforderungen nach den Vorschriften des Wärmeschutzes und zur Energieeinsparung in der jeweils geltenden Fassung vorzulegen.

Im EEWärmeG wird der Einsatz Erneuerbarer Energien im Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden verbindlich vorgeschrieben. Ein Teil des Wärmeenergiebedarfs soll dabei aus Erneuerbaren Energien gedeckt werden. Als Wärmeenergiebedarf gilt bei Wohn- und Nichtwohngebäuden der Energiebedarf für Heizung und Warmwasserbereitung sowie der Kühlbedarf.

Eine Verpflichtung zum Einsatz Erneuerbarer Energien in bestehenden Gebäuden oder bei Sanierungen ist durch das EEWärmeG nicht vorgeschrieben! Alternative kann z.B. die energetische Qualität des Gebäudes um 15 % nach EnEV verbessert werden oder die Versorgung mit Abwärme oder Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung zu mindestens 50 % gedeckt oder die Versorgung über Nah- oder Fernwärme, wenn die Wärme zu einem wesentlichen Anteil aus Erneuerbaren Energien, Abwärme oder KWK- Anlagen besteht.

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